Wort davor: 1Balg
2Balg
Erklärung:
Raufhandel.
- Belegtext:
was aber die criminal- und malefizsachen, als brechung des friedens, tothslag, palg, injurihandl anlangt, in demselben wierdt dem stattgericht sein jurisdiction gelassen
Datierung: 1591
Region/Autor/Textsorte:
Wien
Fundstelle: JbKunsthistKaiserh. 15 (1894) 30
Wort danach: Balgbrest
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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