Wort davor: Backrede
Backs
vgl.
Backhaus.
- Belegtext:
ein erb- und mark-kötter hat zuweilen wieder einen kotten unter sich, ausser seinem kotten, den er bewohnet, der backs genennet wird
Fundstelle: Strodtmann 113
Wort danach: Backschild
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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