Wort davor: Auszügel

Auszüger

Auszüger (I)
Erklärung: Auszügler, Altenteiler.

Auszüger (II)
Erklärung: Angehöriger der Feldtruppe.
Auszüger (II Spiegelstrich 1)

Wort danach: Auszugsfrucht

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten