Wort davor: Auszügel
Auszüger
Auszüger (I)
Erklärung:
Auszügler, Altenteiler.
- Belegtext:
[wenn] die besizer denen außzigern ihr gebühr nicht raichen
Datierung: 1715
Fundstelle: ÖW. VI 558
Faksimile
- Belegtext:
deren eltern tot oder auszüger sind
Datierung: 1797
Fundstelle: Breidenbach Anlage D V
Auszüger (II)
Erklärung:
Angehöriger der Feldtruppe.
Auszüger (II Spiegelstrich 1)
Wort danach: Auszugsfrucht
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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