Wort davor: auszeigen
Auszeigung
vgl.
Auszeichnung.
Auszeigung (I)
Erklärung:
(Grenz-)Angabe, Beschreibung.
Auszeigung (II)
Erklärung:
Holzanweisung.
Wortbildungshinweis: zu
Auszeigung (II).
Auszeigung (III)
Erklärung:
Festsetzung.
Auszeigung (IV)
Erklärung:
Zuweisung.
Auszeigung (IV 1)
Erklärung:
eines Erbteils.
- Belegtext:
so in den fürnembsten sorten der haab und güeter die glaiche außzaigung der legitima beschicht
Datierung: 1599
Fundstelle: NÖLREntw. III 8 § 9
Auszeigung (IV 2)
Erklärung:
eines Anteils zur Nutznießung an einer ungeteilten Erbschaft.
Wort danach: Auszeigungslibell
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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