Wort davor: Auszehntung

auszeichnen
sprachliche Erläuterung: mnd., mnl. uttekenen; Nebenformen auszaich(n)en.
vgl. auszecheln, auszeigen.

auszeichnen (I)
Erklärung: wörtlich, durch ein Zeichen kenntlich machen.

auszeichnen (I 1)
Erklärung: durch Zeichen aussondern, abstecken.

auszeichnen (I 2)
Erklärung: insbesondere eine Grenze kenntlich machen.
auszeichnen (I 3)
Erklärung: im Forstwesen: Holz zum Fällen anweisen.
auszeichnen (I 4)
Erklärung: (sich) durch äußere Kennzeichen (Parteizeichen oder Kleidung) von andern unterscheiden.
auszeichnen (I 4 Spiegelstrich 1)
auszeichnen (II)
Erklärung: übertragen:

auszeichnen (II 1)
Erklärung: bestimmen, auswählen.
auszeichnen (II 2)
Erklärung: festsetzen.

auszeichnen (II 2 a)
Erklärung: eine Strafe.
auszeichnen (II 2 b)
Erklärung: einen Termin.
auszeichnen (II 3)
Erklärung: aufzeichnen, verzeichnen.
auszeichnen (II 4)
Erklärung: austragen, löschen.

Wort danach: Auszeichnung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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