Wort davor: Auszehntung
auszeichnen
sprachliche Erläuterung:
mnd., mnl. uttekenen; Nebenformen auszaich(n)en.
vgl.
auszecheln,
auszeigen.
auszeichnen (I)
Erklärung:
wörtlich, durch ein Zeichen kenntlich machen.
auszeichnen (I 1)
Erklärung:
durch Zeichen aussondern, abstecken.
auszeichnen (I 2)
Erklärung:
insbesondere eine Grenze kenntlich machen.
auszeichnen (I 3)
Erklärung:
im Forstwesen: Holz zum Fällen anweisen.
auszeichnen (I 4)
Erklärung:
(sich) durch äußere Kennzeichen (Parteizeichen oder Kleidung) von andern unterscheiden.
- Belegtext:
sol dhein eidgnoß sich für den andern in sunderbarer part, sect oder rott uszeichnen
Fundstelle: EidgAbsch. IV 1 b S. 1482
- Belegtext:
dar si hem sonderlinghe mede uyt tekenen
Fundstelle: MnlWB. VIII 1080
auszeichnen (I 4 Spiegelstrich 1)
- Belegtext:
de partiebrodere kemen ok unde hadden sik endels besmit, endels hadden sik utetekenet mit ringen uppe den wangen
Region/Autor/Textsorte:
Braunschweig
Fundstelle: Schiller-Lübben V 179
Faksimile
auszeichnen (II)
Erklärung:
übertragen:
auszeichnen (II 1)
Erklärung:
bestimmen, auswählen.
auszeichnen (II 2)
Erklärung:
festsetzen.
auszeichnen (II 2 a)
Erklärung:
eine Strafe.
auszeichnen (II 2 b)
Erklärung:
einen Termin.
auszeichnen (II 3)
Erklärung:
aufzeichnen, verzeichnen.
- Belegtext:
das auszeichnen der besessenen pauerschafft auffm lande
Datierung: 1540
Fundstelle: InsterbUrk. 47
auszeichnen (II 4)
Erklärung:
austragen, löschen.
Wort danach: Auszeichnung
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