Wort davor: Auszeichnung
auszeigen
auszeigen (I)
Erklärung:
von Grenzen und Bezirken.
auszeigen (I 1)
Erklärung:
angeben, festlegen.
auszeigen (I 2)
Erklärung:
begehen, weisen.
auszeigen (I 3)
Erklärung:
durch sichtbare Zeichen abgrenzen, abstecken.
auszeigen (I 4)
Erklärung:
einteilen.
- Belegtext:
sein gewachsen thailung und auszaigen des erdrichs
Datierung: 1528
Fundstelle: ZeigerLRb. 18
- Belegtext:
ein jedlich stat sol in zwai, drei oder vier tail ausgezaigtsein
Datierung: 1543
Fundstelle: DWB. I 1025
auszeigen (II)
Erklärung:
im Forstwesen: (Holz) anweisen.
auszeigen (III)
Erklärung:
von Grundstücken: anweisen, zuweisen.
auszeigen (IV)
Erklärung:
von Renten und Abgaben.
auszeigen (IV 1)
Erklärung:
anweisen, sicherstellen, verschreiben (auf ein Grundstück).
auszeigen (IV 2)
Erklärung:
bestimmen, festsetzen.
auszeigen (V)
auszeigen (V 1)
Erklärung:
bestimmen, auswählen.
auszeigen (V 2)
Erklärung:
nachweisen.
Wort danach: Auszeigung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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