Wort davor: Auszeichnung

auszeigen

auszeigen (I)
Erklärung: von Grenzen und Bezirken.

auszeigen (I 1)
Erklärung: angeben, festlegen.

auszeigen (I 2)
Erklärung: begehen, weisen.
auszeigen (I 3)
Erklärung: durch sichtbare Zeichen abgrenzen, abstecken.
auszeigen (I 4)
Erklärung: einteilen.
auszeigen (II)
Erklärung: im Forstwesen: (Holz) anweisen.
auszeigen (III)
Erklärung: von Grundstücken: anweisen, zuweisen.
auszeigen (IV)
Erklärung: von Renten und Abgaben.

auszeigen (IV 1)
Erklärung: anweisen, sicherstellen, verschreiben (auf ein Grundstück).
auszeigen (IV 2)
Erklärung: bestimmen, festsetzen.
auszeigen (V)

auszeigen (V 1)
Erklärung: bestimmen, auswählen.
auszeigen (V 2)
Erklärung: nachweisen.

Wort danach: Auszeigung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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