(auswerken)
sprachliche Erläuterung:
mnd. utwerken.
vgl.
auswirken.
auswerken (I)
Erklärung:
ausrüsten.
auswerken (II)
Erklärung:
reflexiv: sich von einer Anklage oder Strafe auf gesetzlichem Wege befreien.
Wort danach: auswesen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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