Wort davor: Auswerk

(auswerken)
sprachliche Erläuterung: mnd. utwerken.
vgl. auswirken.

auswerken (I)
Erklärung: ausrüsten.

auswerken (II)
Erklärung: reflexiv: sich von einer Anklage oder Strafe auf gesetzlichem Wege befreien.

auswerken (III)
Erklärung: zu Ende dienen.

Wort danach: auswesen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten