Wort davor: Ausweisung

Ausweisungsbrief

Ausweisungsbrief (I)
Erklärung: Ehevertrag.

Ausweisungsbrief (II)
Erklärung: Urkunde, die eine Streitsache vor ein bestimmtes Gericht weist.

Wort danach: auswenden

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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