Wort davor: Ausweis

ausweisen
sprachliche Erläuterung: mnd., mnl. ut(e)wisen, udwisen, nrh. uiswisen; fries. -wisa; hd. Nebenformen u(s)swisen; (a)ußweißen, usswüssen.

ausweisen (I)
Erklärung: aus dem Besitz, der Stadt usw. hinausweisen.

ausweisen (II)

ausweisen (II 1)
Erklärung: zahlen.
ausweisen (II 1 Spiegelstrich 1)
Erklärung: verrechnen.
ausweisen (II 2)
Erklärung: etwas vermachen, jemanden aussteuern.
ausweisen (II 3)
Erklärung: etwas zuweisen, übertragen.
ausweisen (III)
Erklärung: feststellen, bestimmen.

ausweisen (III 1)
Erklärung: aussagen, beweisen.
ausweisen (III 2)
Erklärung: Recht sprechen, (endgültiges) Urteil fällen.
ausweisen (III 3)
Erklärung: Rechnung legen.
ausweisen (III 4)
ausweisen (III 5)
Erklärung: jemanden vorschlagen, wählen.
ausweisen (III 6)
Erklärung: jemanden ablehnen.

Wort danach: Ausweisgeselle

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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