Wort davor: auswählen

auswähren
sprachliche Erläuterung: mnd. utweren, -waren.

auswähren (I)
Erklärung: bis zu Ende währen, dauern.

auswähren (II)
Erklärung: aus der Gewere bringen.
auswähren (III)
Erklärung: Gewährschaft leisten.

Wort danach: auswälzig

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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