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auswähren
sprachliche Erläuterung:
mnd. utweren, -waren.
auswähren (I)
Erklärung:
bis zu Ende währen, dauern.
- Belegtext:
so sol der frid das recht usweren
Datierung: 1480
Fundstelle: LuzernStR. 66
auswähren (II)
Erklärung:
aus der Gewere bringen.
auswähren (III)
Erklärung:
Gewährschaft leisten.
- Belegtext:
schüldich, de hure uth tho warende
Datierung: 1586
Fundstelle: Hach,LübR. 588
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Wort danach: auswälzig
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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