Ausvogt
sprachliche Erläuterung:
Nebenform ausfauth.
Ausvogt (I)
Erklärung:
Vogt über auswärtige Leibeigene (Wildfänge).
vgl.
Hörvogt.
Wort danach: Ausvogtei
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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