Wort davor: ausverzeigen

Ausvogt
sprachliche Erläuterung: Nebenform ausfauth.

Ausvogt (I)
Erklärung: Vogt über auswärtige Leibeigene (Wildfänge).
vgl. Hörvogt.

Ausvogt (I Spiegelstrich 1)
Erklärung: wie waisenfaut.
Ausvogt (II)
Erklärung: auswärtiger Vogt.
Ausvogt (II Spiegelstrich 1)
Erklärung: "oberster Verwaltungsbeamter der Vogtei".
vgl. Ausbüttel.

Wort danach: Ausvogtei

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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