Wort davor: ausverpfunden

ausverschreiben
Erklärung: schriftlich bekannt geben.

ausverschreiben (Spiegelstrich 1)
Erklärung: steckbrieflich verfolgen.

Wort danach: ausversetzen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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