Wort davor: ausüben

Ausübung

Ausübung (I)
Erklärung: Austragung.

Ausübung (II)
Ausübung (III)

Wort danach: ausurkunden

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten