Wort davor: Austuer
austun
sprachliche Erläuterung:
nd., nl. utdon.
austun (I)
Erklärung:
mit Akkusativ der Sache.
austun (I 1)
Erklärung:
die Hand öffnen.
austun (I 2)
Erklärung:
ausgeben, verpachten, vermieten, verleihen.
austun (I 3)
Erklärung:
etwas als Spielgewinn aussetzen, ausspielen.
austun (I 4)
Erklärung:
Geld ausleihen, bezahlen, vorschießen.
austun (I 5)
Erklärung:
erledigen, zu Ende verhandeln, Klage durchführen.
austun (I 6)
Erklärung:
tilgen, Schulden bezahlen.
austun (I 7)
Erklärung:
Bucheinträge löschen, Namen, Schuldposten streichen.
austun (I 7 Spiegelstrich 1)
Erklärung:
abziehen (bei der Verrechnung).
austun (I 8)
Erklärung:
aus einem öffentlichen Buch herausschreiben.
austun (I 9)
Erklärung:
beschlagnahmte Güter freigeben.
austun (I 10)
Erklärung:
Nachricht verbreiten.
austun (I 11)
Erklärung:
einer Prozeßhandlung entgegentreten.
austun (II)
Erklärung:
mit Akkusativ der Person.
austun (II 1)
Erklärung:
jemanden vertreiben, ausschließen.
- Belegtext:
die jesuiter auszuthun
Datierung: 1600
Fundstelle: QKronstadt IV 163
- Belegtext:
solt er ... von der gmein seyn ausgethan
Datierung: 1629
Fundstelle: Bavarus XV f. 5
austun (II 1 Spiegelstrich 1)
Erklärung:
zum Ausziehen nötigen.
austun (II 2)
Erklärung:
jemanden aus der Liste streichen.
austun (II 2 a)
Erklärung:
aus dem Grundbuch.
- Belegtext:
damit der verkauffer ausgethan, und der kauffer eingeschrieben werde
Fundstelle: Weißenburg i. N.Stat. 261
austun (II 2 b)
Erklärung:
Geächtete.
austun (II 2 c)
Erklärung:
aus der Musterrolle streichen, abdanken.
austun (II 3)
Erklärung:
befreien, loslassen.
austun (II 4)
Erklärung:
Lehrjungen freisprechen.
austun (II 5)
Erklärung:
jemandem im Prozeß widersprechen.
austun (II 6)
Erklärung:
kirchlich aufbieten.
- Belegtext:
ehe den er sich habe lassen austhun
Datierung: 1590
Region/Autor/Textsorte:
Breslau
Fundstelle: NphilMitt. 28 (1927) 3
austun (III)
Erklärung:
reflexiv.
austun (III 1)
Erklärung:
sich anheischig machen, sich eines Dinges anmaßen.
- Fundstelle: SiebbLR.(1744) III S. 60
- Belegtext:
min herre hat sich uzgetan daz er iuch zerben welle han
Fundstelle: Stricker,Karl 11131
austun (III 2)
Erklärung:
sich einer Sache entäußern, einer Verpflichtung entziehen.
- Belegtext:
so haint di ... mumbur sich usgedoin besitzunge ... des vurscreven huis ind hoifs
Datierung: 1359
Fundstelle: ArchZ. 1 (1876) 157
austun (III 3)
Erklärung:
jemanden (böswillig) verlassen.
austun (III 4)
Erklärung:
jemanden entlassen.
- Belegtext:
des sal hie sich usdoen, as balde hie des angesprogen wirt
Datierung: 1346
Fundstelle: MGConst. VIII 81
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austun (IV)
Erklärung:
einem nach außen fechtend etwas tun.
sprachliche Erläuterung:
(fries. utdua = utfiuchta).
vgl.
abtun (I 1 e).
Wort danach: Austunelgeld
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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