Wort davor: Austuer

austun
sprachliche Erläuterung: nd., nl. utdon.

austun (I)
Erklärung: mit Akkusativ der Sache.

austun (I 1)
Erklärung: die Hand öffnen.

austun (I 2)
Erklärung: ausgeben, verpachten, vermieten, verleihen.
austun (I 3)
Erklärung: etwas als Spielgewinn aussetzen, ausspielen.
austun (I 4)
Erklärung: Geld ausleihen, bezahlen, vorschießen.
austun (I 5)
Erklärung: erledigen, zu Ende verhandeln, Klage durchführen.
austun (I 6)
Erklärung: tilgen, Schulden bezahlen.
austun (I 7)
Erklärung: Bucheinträge löschen, Namen, Schuldposten streichen.
austun (I 7 Spiegelstrich 1)
Erklärung: abziehen (bei der Verrechnung).
austun (I 8)
Erklärung: aus einem öffentlichen Buch herausschreiben.
austun (I 9)
Erklärung: beschlagnahmte Güter freigeben.
austun (I 10)
Erklärung: Nachricht verbreiten.
austun (I 11)
Erklärung: einer Prozeßhandlung entgegentreten.
austun (II)
Erklärung: mit Akkusativ der Person.

austun (II 1)
Erklärung: jemanden vertreiben, ausschließen.
austun (II 1 Spiegelstrich 1)
Erklärung: zum Ausziehen nötigen.
austun (II 2)
Erklärung: jemanden aus der Liste streichen.

austun (II 2 a)
Erklärung: aus dem Grundbuch.
austun (II 2 b)
Erklärung: Geächtete.
austun (II 2 c)
Erklärung: aus der Musterrolle streichen, abdanken.
austun (II 3)
Erklärung: befreien, loslassen.
austun (II 4)
Erklärung: Lehrjungen freisprechen.
austun (II 5)
Erklärung: jemandem im Prozeß widersprechen.
austun (II 6)
Erklärung: kirchlich aufbieten.
austun (III)
Erklärung: reflexiv.

austun (III 1)
Erklärung: sich anheischig machen, sich eines Dinges anmaßen.
austun (III 2)
Erklärung: sich einer Sache entäußern, einer Verpflichtung entziehen.
austun (III 3)
Erklärung: jemanden (böswillig) verlassen.
austun (III 4)
Erklärung: jemanden entlassen.
austun (IV)
Erklärung: einem nach außen fechtend etwas tun.
sprachliche Erläuterung: (fries. utdua = utfiuchta).
vgl. abtun (I 1 e).

Wort danach: Austunelgeld

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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