Wort davor: austrügen
austüdern
- Belegtext:
daß keiner befugt sein soll, seine wiesen ... über die gebühr ... vorher, wenn auf die stoppeln im felde soll geschlagen werden, auf äußerste austüdern zu lassen
Datierung: 1722
Fundstelle: Nerong,Willk. 73
Wort danach: Austuer
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten