Wort davor: Austrift
austrinken
sprachliche Erläuterung:
nd. utdrincken.
austrinken (I)
Erklärung:
ein Faß.
- Belegtext:
auch ist zu merken, ob die nachpaurn in der hofmark zu fassnacht mit dem wirt nicht überain mächten werden, so möchten si, als vil ir ist, wein kauffen, und under dem raifen austrinken:
auch soll der hüttgeb über iar lautern wein haben kindlbetterinn und aderlassern
Datierung: 1466
Fundstelle: MBoica II 105
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austrinken (II)
Erklärung:
mit persönlichem Objekt: auf Kosten eines Ungehorsamen trinken als Gildestrafe.
- Belegtext:
eynwolde hey dan der brocke nicht geven, so sollen sey ene ut drincken
Datierung: 1403
Fundstelle: DortmStat. 217
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austrinken (III)
Erklärung:
d'Brüsch ustrinke: in der Breusch ertränkt werden.
Wort danach: Austritt
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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