Wort davor: austrinken

Austritt

Austritt (I)
Erklärung: Abtreten aus einer Versammlung, einem Kollegium wegen Befangenheit, besonders wegen Verwandtschaft.
vgl. Abtritt (III), Ausstand (III 2).

Austritt (II)
Erklärung: Flucht des zahlungunfähigen Schuldners.

Wort danach: austrommeln

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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