Austritt
Austritt (I)
Erklärung:
Abtreten aus einer Versammlung, einem Kollegium wegen Befangenheit, besonders wegen Verwandtschaft.
vgl.
Abtritt (III),
Ausstand (III 2).
Wort danach: austrommeln
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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