Wort davor: Austreiber
Austreibgeld
Austreibgeld (I)
Erklärung:
Abstandsgeld für den Altenteiler.
Austreibgeld (II)
Erklärung:
Schulmeistergebühr.
- Belegtext:
was er von lieht, holzt, venster vnd ausstreibgelt hat, das reich er wider zu notturft der schüler vnd schul
Datierung: 1485
Region/Autor/Textsorte:
Nürnberg
Fundstelle: Nyström,Schul. 163
Wort danach: Austreibheller
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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