Wort davor: austreten
Austreter
vgl.
Absager,
Abtreter (I),
Land(es)zwinger (I).
Austreter (I)
Erklärung:
wer ohne obrigkeitliche Erlaubnis den Ort, das Land verläßt.
- Belegtext:
dann keiner ... ohne erlaubnus der obrigkeit sich usserlich halten noch austretten soll ... item von den ustrettern ... soll es also gehalten werden ...
Datierung: 1502
Fundstelle: Reyscher,Stat. 8
Faksimile
- Fundstelle: Knapp,Nürnb. 159
- Fundstelle: Knapp,Regensb. 269
Austreter (I Spiegelstrich 1)
Erklärung:
flüchtiger Hintersasse.
- Fundstelle: NdJb. 46 (1920) 14
Austreter (II)
Erklärung:
wer den Rechtsweg verschmäht und zu Drohung und Gewalt seine Zuflucht nimmt.
- Belegtext:
wie wider die muthwilligen befehder, austreter und landzwinger ... verfahren ... werden sollen
Datierung: 1556
Region/Autor/Textsorte:
Niedersächs. Kreisabsch.
Fundstelle: Moser,KreisAbsch. I 81 § 21
- Fundstelle: BadLR. 1588 V 14
Wort danach: Austretung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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