Wort davor: austreten

Austreter
vgl. Absager, Abtreter (I), Land(es)zwinger (I).

Austreter (I)
Erklärung: wer ohne obrigkeitliche Erlaubnis den Ort, das Land verläßt.

Austreter (I Spiegelstrich 1)
Erklärung: flüchtiger Hintersasse.
Austreter (II)
Erklärung: wer den Rechtsweg verschmäht und zu Drohung und Gewalt seine Zuflucht nimmt.

Wort danach: Austretung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten