Wort davor: austragen
Austrager
sprachliche Erläuterung:
-ä-; nl. utedrager.
Austrager (I)
Erklärung:
Aufkäufer, Althändler.
vgl.
Austragster,
utedragerie.
Austrager (II)
Erklärung:
Schiedsrichter.
- Belegtext:
schidlúte und lieplich berichter und ustrager des vorgenanten wechsels
Datierung: 1378
Fundstelle: EßlingenUB. II 168
- Datierung: 1466
Fundstelle: SchwäbWB. VI Nachtr. 1571
Austrager (III)
Erklärung:
Ausführer eines Beschlusses, Wortführer, Vertreter, Helfer.
Austrager (IV)
Wort danach: Austrägkommission
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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