Wort davor: Austleute

Austrag, Austracht
sprachliche Erläuterung: nd. utdrach.

Austrag (I)
Erklärung: Zuendebringen einer Sache.

Austrag (I 1)
Erklärung: friedliche Beilegung, Vergleich, Vereinbarung.
vgl. Altenteil.

Austrag (I 2)

Austrag (I 2 a)
Erklärung: schiedsricherliche Beilegung.
Austrag (I 2 b)
Erklärung: Schiedsspruch.
Austrag (I 2 c)
Erklärung: Schiedgerichtsvereinbarung.
Austrag (I 2 d)
Erklärung: Schiedsgericht.
Austrag (I 3)
Erklärung: öffentliche richterliche Entscheidung.
Austrag (II)
Erklärung: Aussage.
Austrag (III)
Erklärung: Abgabe bei Kauf eines Gutes.
Austrag (IV)

Wort danach: Austrägalrecht

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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