Wort davor: Austleute
Austrag, Austracht
sprachliche Erläuterung:
nd. utdrach.
Austrag (I)
Erklärung:
Zuendebringen einer Sache.
Austrag (I 1)
Erklärung:
friedliche Beilegung, Vergleich, Vereinbarung.
vgl.
Altenteil.
Austrag (I 2)
Austrag (I 2 a)
Erklärung:
schiedsricherliche Beilegung.
Austrag (I 2 b)
Erklärung:
Schiedsspruch.
Austrag (I 2 c)
Erklärung:
Schiedgerichtsvereinbarung.
- Belegtext:
man machete adeliche oder kunstgesellschafts-austraege
Datierung: 1760
Fundstelle: Senckenb.,KaisG. 7
Austrag (I 2 d)
Erklärung:
Schiedsgericht.
Austrag (I 3)
Erklärung:
öffentliche richterliche Entscheidung.
Austrag (II)
Erklärung:
Aussage.
- Belegtext:
die march sollen nach außtrag brieflicher urkhunten ... entschieden werden
Datierung: 1599
Fundstelle: NÖLREntw. V 171 § 5
Austrag (III)
Erklärung:
Abgabe bei Kauf eines Gutes.
Austrag (IV)
Wort danach: Austrägalrecht
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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