Wort davor: ausstrafen
ausstrecken
ausstrecken (I)
Erklärung:
als Gebärde beim Eid.
ausstrecken (II)
Erklärung:
für ausgesteckt?
- Belegtext:
mit ausgehauten märchern gemerkt und ausgestrekt
Region/Autor/Textsorte:
Tirol
Fundstelle: ÖW. IV 217
Faksimile
ausstrecken (III)
Erklärung:
verleihen.
- Belegtext:
mit eyner uthgestreckeden vanen
Datierung: 1440
Fundstelle: ZSchleswHolst. 11 (1881) 160
ausstrecken (IV)
Erklärung:
Geld vorstrecken.
Wort danach: Ausstreckrecht
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten