Wort davor: Aussteller

ausstellig

ausstellig (I)
Erklärung: bestimmt, festgesetzt.

ausstellig (II)
Erklärung: rückständig, ausstehend.

Wort danach: Ausstellung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten