Wort davor: Aussteckung
ausstehen
sprachliche Erläuterung:
nd. utstan.
ausstehen (A)
Erklärung:
intransitiv.
ausstehen (A I)
Erklärung:
mit sachlichem Subjekt.
ausstehen (A I 1)
Erklärung:
verpfändet sein.
ausstehen (A I 2)
Erklärung:
fällig, rückständig sein.
- Datierung: 1307
Fundstelle: Tomaschek,Trient Art. 134
- Belegtext:
ieme ste ein deil des geldis uze
Datierung: 1340
Fundstelle: DOrdHessenUB. III 290
- Belegtext:
uns derselbin stuore zwo stuore an ych noch ußestuonden
Datierung: 1359
Fundstelle: FriedbergUB. I 220
Faksimile
- Belegtext:
die ze ihm gehörent ... noch ußstand und hinderstellig sint
Datierung: 1375
Fundstelle: AppenzUB. I 1 S. 303
- Belegtext:
iren gefallenen usständen zins
Datierung: 1423
Fundstelle: FreibDiözArch.2 3 (1902) 93
- Datierung: 1435
Region/Autor/Textsorte:
Rottweil
Fundstelle: ZRG.2 Germ. 41 (1920) 334
- Belegtext:
unbeczalt aussten
Datierung: 1458
Fundstelle: WienCopeyBuch 106
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- in Google Books
- Belegtext:
uisstainde boisse
Datierung: 1468
Fundstelle: KölnZftUrk. II 43
- Fundstelle: MnlWB. VIII 1066
ausstehen (A I 3)
Erklärung:
im Gang sein, schweben.
vgl.
außenstehen.
- Belegtext:
van ymant, ... daer unse stat wat uytstaens mede hed
Datierung: 1463
Fundstelle: NijmegenStR. 233
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ausstehen (A I 4)
Erklärung:
austehendes Zeichen aufgesetztes Zeichen.
ausstehen (A II)
Erklärung:
mit persönlichem Subjekt.
ausstehen (A II 1)
ausstehen (A II 1 a)
Erklärung:
fehlen, aufstehen, aus einer Versammlung weggehen.
ausstehen (A II 1 b)
Erklärung:
seinen Dienst verlassen.
ausstehen (A II 2)
Erklärung:
öffentlich verkaufen.
ausstehen (B)
Erklärung:
transitiv.
ausstehen (B I)
Erklärung:
eine Sache bei Gericht vorbringen.
ausstehen (B II)
Erklärung:
eine Verpflichtung erfüllen, leisten.
ausstehen (B II 1)
Erklärung:
Dienstzeit abdienen.
ausstehen (B II 2)
Erklärung:
Strafe verbüßen, erdulden.
ausstehen (B II 3)
Erklärung:
bezahlen, für etwas aufkommen.
ausstehen (B III) [Ergänzung zum Druck]
Erklärung:
[fehlt im Druck].
ausstehen (B IV)
Erklärung:
eine Sache aufschieben.
- Datierung: 1485
Region/Autor/Textsorte:
Tirol
Fundstelle: ÖW. IV 351
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ausstehen (B V)
Erklärung:
etwas schuldig sein.
Wort danach: ausstehlen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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