Wort davor: Ausstandposten
Ausstandregister
- Belegtext:
[die Bürger, die nicht] sich umb ihre grundschtüch schreiben lassen ... die sollen auffgezeichnet und in das ausstandregister gebracht werden
Datierung: 1673
Fundstelle: MHungJurHist. V 2 S. 286
Wort danach: ausstapeln
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten