Wort davor: aussprechlich

Aussprechung
sprachliche Erläuterung: nd. utsprekinge.

Aussprechung (I)
Erklärung: Entscheidung.

Aussprechung (II)
Erklärung: Verkündung des Urteils.

Wort danach: Aussprechungslohn

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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