Wort davor: aussprechen
Aussprecher
Aussprecher (I)
Erklärung:
Urteiler.
Aussprecher (II)
Erklärung:
Ausrufer.
Aussprecher (II Spiegelstrich 1)
Erklärung:
verordneter Gemeindesprecher.
Aussprecher (III)
Erklärung:
wer einen Anspruch stellt.
- Belegtext:
unbeweisten erben oder andern außsprechern jrrung
Datierung: 1598
Fundstelle: KrainLHdf. 1598 Bl. 63v
Wort danach: aussprechlich
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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