Wort davor: aussprechen

Aussprecher

Aussprecher (I)
Erklärung: Urteiler.

Aussprecher (II)
Erklärung: Ausrufer.
Aussprecher (II Spiegelstrich 1)
Erklärung: verordneter Gemeindesprecher.
Aussprecher (III)
Erklärung: wer einen Anspruch stellt.

Wort danach: aussprechlich

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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