Wort davor: ausspielen
Aussprache
sprachliche Erläuterung:
hd. nd. Nebenformen ussproche, uitspraick, uithsproke, utesprake.
Aussprache (I)
Erklärung:
Ausspruch, Rede.
Aussprache (II)
Erklärung:
Mitteilung.
Aussprache (III)
Erklärung:
Urteil, Entscheidung.
Aussprache (IV)
Erklärung:
Anspruch.
- Belegtext:
keinen schaden, krut noch aussprach liden
Datierung: 1409
Fundstelle: NrhAnn. 88 (1910) 164
- Belegtext:
für aller rechtlicher aussprachen
Datierung: 1604
Fundstelle: LuxembW. 634
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Aussprache (V)
Erklärung:
Ausnahme, Ausfluß.
Wort danach: aussprechen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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