Wort davor: Aussöldner

aussondern

aussondern (I)
Erklärung: Sachen.

aussondern (I 1)
Erklärung: aus einer Masse heraussuchen.

aussondern (I 2)
Erklärung: ausgesondert ausgenommen.
aussondern (II)
Erklärung: Personen.

aussondern (II 1)
Erklärung: Kinder abteilen.
aussondern (II 2)
Erklärung: privilegieren.
aussondern (II 3)
Erklärung: jemanden ausschließen.
aussondern (II 3 Spiegelstrich 1)
Erklärung: besonders meinen.

Wort danach: Aussonderung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten