Wort davor: Aussöldner
aussondern
aussondern (I)
Erklärung:
Sachen.
aussondern (I 1)
Erklärung:
aus einer Masse heraussuchen.
aussondern (I 2)
Erklärung:
ausgesondert ausgenommen.
aussondern (II)
Erklärung:
Personen.
aussondern (II 1)
Erklärung:
Kinder abteilen.
aussondern (II 2)
Erklärung:
privilegieren.
aussondern (II 3)
Erklärung:
jemanden ausschließen.
- Belegtext:
ußscheiden, die man in dem geleid ußzusonderen plegt
Datierung: 1535
Fundstelle: LippstadtStR. 28
- Fundstelle: RavensburgStR. 270
aussondern (II 3 Spiegelstrich 1)
Erklärung:
besonders meinen.
- Belegtext:
de ... enige [Ratsherrn] utsunderde myt unlidegen unde untuchtigen worden
Datierung: 1474
Fundstelle: HamelnUB. II 291
Wort danach: Aussonderung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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