Wort davor: Aussitzung

aussöhnen, aussühnen
vgl. Aussühne.

aussöhnen (I)
Erklärung: sich mit jemandem vergleichen, versöhnen.

aussöhnen (II)
Erklärung: jemanden in die Kaufmannschaft wieder aufnehmen.

Wort danach: Aussöhnung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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