Wort davor: äußern
außerordentlich
außerordentlich (I)
- Belegtext:
das auserordenliche gericht ist, wenn man an gehegte pank kleine sachen richtet, die teglich bekomen
Datierung: 1400
Fundstelle: Zycha,BöhmBgr. II 227
außerordentlich (II)
Wort danach: Außerprozeß
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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