Wort davor: außergildisch
außerhalb
außerhalb (I)
Erklärung:
örtlich.
außerhalb (II)
Erklärung:
zeitlich.
außerhalb (III)
außerhalb (III 1)
Erklärung:
außergerichtlich.
außerhalb (III 2)
Erklärung:
widerrechtlich.
außerhalb (III 3)
- Belegtext:
gueter ..., die inen nicht von dem vatter ... sonder ausserhalb ... angefallen
Datierung: 1528
Fundstelle: ZeigerLRb. 374
außerhalb (III 4)
Erklärung:
eine Rechtsgrenze überschreitend.
außerhalb (IV)
außerhalb (V)
Erklärung:
ohne Erlaubnis.
außerhalb (VI)
Erklärung:
mit Ausnahme.
außerhalb (VII)
Erklärung:
abgesehen von, ungeachtet.
vgl.
überhalb.
Wort danach: Außerhanse
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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