Wort davor: Außerrichtung

äußerst
sprachliche Erläuterung: nl. u(y)terst.
vgl. 1außer.

äußerst (I)
Erklärung: höchst.

äußerst (II)
Erklärung: letzt.

Wort danach: Äußerung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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