Wort davor: Außermeister
äußern
sprachliche Erläuterung:
usseren, eissern; nd. uteren, uyseren; fries. utria.
äußern (A)
Erklärung:
transitiv.
äußern (A I)
Erklärung:
von Sachen.
äußern (A I 1)
Erklärung:
herausgeben.
äußern (A I 1 a)
Erklärung:
verkaufen, veräußern.
äußern (A I 1 b)
Erklärung:
Güter verleihen.
äußern (A I 1 c)
Erklärung:
Geld ausgeben, bezahlen.
- Belegtext:
utgegeven unde geutert pagiment
Datierung: 1428
Fundstelle: HildeshUB. IV 46
äußern (A I 1 d)
Erklärung:
Brautschatz ausliefern.
vgl.
außen (II 2 a).
äußern (A I 2)
Erklärung:
bekannt geben.
äußern (A I 2 a)
Erklärung:
seiner Meinung Ausdruck geben.
äußern (A I 2 b)
Erklärung:
beweisen, erklären.
äußern (A I 2 c)
Erklärung:
das Urteil veröffentlichen.
vgl.
außen (II 2 b).
- Belegtext:
so sal hey dat urdel ußeren up den dirden dach
Datierung: 14. Jh.
Fundstelle: Ennen,QKöln I 233
äußern (A I 2 d)
Erklärung:
(den letzten Willen) festlegen.
vgl.
äußerst.
äußern (A I 2 e)
Erklärung:
etwas mitteilen.
äußern (A I 2 f)
Erklärung:
Pfand vorzeigen.
äußern (A II)
Erklärung:
von Personen.
äußern (A II 1)
äußern (A II 1 a)
Erklärung:
jemanden verfolgen, ausweisen.
- Belegtext:
uth nsen ... landen ... uteren und vorwisen
Datierung: 1341
Fundstelle: DiepholzUB. 26
Faksimile
- Region/Autor/Textsorte:
Minden
Fundstelle: Lasch,NdStB. 90
äußern (A II 1 b)
Erklärung:
zu Zahlungen belangen.
äußern (A II 2)
äußern (A II 2 a)
Erklärung:
jemanden seines Amtes entsetzen.
äußern (A II 2 b)
Erklärung:
von der Erbschaft ausschließen.
- Belegtext:
so wird die mutter von der erbschaft geüsseret
Fundstelle: ZSchweizR. 12 (1864) RQ. 98
äußern (A II 2 c)
Erklärung:
jemanden abstiften.
äußern (A II 2 d)
Erklärung:
im Stich lassen.
- Belegtext:
on nicht verlaten oder ... uteren unde ... om des bybestendich sin
Datierung: 1392
Fundstelle: HildeshUB. II 434
äußern (A II 3)
Erklärung:
vor ein auswärtiges Gericht laden.
äußern (B)
Erklärung:
reflexiv.
äußern (B I)
Erklärung:
sich einer Sache entledigen.
äußern (B I 1)
Erklärung:
verkaufen.
vgl.
außen (I 1).
äußern (B I 2)
Erklärung:
auf Güter und Rechte verzichten.
- Belegtext:
[wir] hant uns geuzzert und verzigin des eigenes ader des guotes
Datierung: 1288
Fundstelle: WirtUB. IX 173
- Datierung: 1328
Fundstelle: HohenloheUB. II 272
äußern (B II)
Erklärung:
etwas ablehnen.
äußern (B II 1)
Erklärung:
Urkunde.
äußern (B II 2)
Erklärung:
sich von Verdacht reinigen.
- Belegtext:
de man, de sik des mordes uteren wil
Datierung: 1332
Fundstelle: StendalUrt. 40
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äußern (B II 3)
Erklärung:
(die Münze) aufgeben.
äußern (B II 4)
Erklärung:
sich lossagen.
- Belegtext:
darwider ... sy ... ungehorsam wurdent und sich da mitte der punden geussert hattent
Datierung: 1450
Fundstelle: EidgAbsch. II 348
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- digitalisiert von der ULB Düsseldorf
äußern (B II 5)
Erklärung:
sich weigern.
- Belegtext:
solle sich kain maister ... eussern, sonder schuldig sein, alle arbait seines handtwerchs ... zu machen
Fundstelle: TirolPolO. 1573 Bl. 26
Volltext (und Faksimile)
- in DRQEdit
- Belegtext:
si sollen ... allhier, in und ausser gerichts, sich ... ohngebührlicher händel eussern
Datierung: 1639
Fundstelle: LübOGO. 23
äußern (B III)
Erklärung:
sich entfernen.
äußern (B III 1)
Erklärung:
das Land verlassen.
äußern (B III 2)
Erklärung:
das Gericht versäumen.
äußern (B III 2 Spiegelstrich 1)
Erklärung:
sich entziehen.
äußern (B III 3)
Erklärung:
vermeiden, sich fernhalten.
äußern (B IV)
Erklärung:
eidlich versichern.
äußern (B V)
Erklärung:
Antrag stellen.
- Belegtext:
ßo moste er ... von gerichtshalben, ßo sich des toden frunde des ussern wurden, totschlegers recht erdulden
Datierung: 1500
Fundstelle: MagdebSchSpr.(Friese) 198
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Wort danach: außerordentlich
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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