Wort davor: 1außer
2außer
sprachliche Erläuterung:
Nebenform usser(t).
2außer (I)
Erklärung:
außerhalb von etwas.
2außer (I Spiegelstrich 1)
Erklärung:
ausser recht widerrechtlich.
- Datierung: 1599
Fundstelle: NÖLREntw. V 174 § 3
2außer (II)
Erklärung:
ausgenommen.
2außer (III)
Erklärung:
formelhaft wie aus.
- Belegtext:
usser, ab und von den nutzen unsers gerichtsinsigel
Datierung: 1423
Fundstelle: FreibDiözArch.2 3 (1902) 89
- Belegtext:
von, usser und ab minem aigen huws und hofstatt
Fundstelle: SchrBodensee 9 (1878) 118
Wort danach: außeramtlich
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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