Wort davor: außensellen

außenstehen
Erklärung: unbezahlt sein, fällig sein (von Schulden).

außenstehen (Spiegelstrich 1)
Erklärung: schweben.

Wort danach: Außenweide

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten