Wort davor: Ausselling
außen, äußen
sprachliche Erläuterung:
ahd. ûzôn; hd. Nebenformen auzzen, awssen, aewzzen, ewsen; nd. uten; fries. utia; nl. (h)uten.
außen (I)
Erklärung:
reflexiv.
außen (I 1)
Erklärung:
sich einer Sache entledigen.
- Belegtext:
tîe béide uuòltôn síh kérno ûzôn iro geuuáltes
Datierung: um 1000
Fundstelle: Notker I 156
- Belegtext:
wil er sich auzzen ir [der Hunde] nach dem schaden, da mit ist er undschuldich nicht
Datierung: 1275/76
Fundstelle: Dsp. 179
- Belegtext:
derselben aigenschaft [Besitz] haben wir uns geaussent mit gutleichem willen
Datierung: 1315
Fundstelle: MStrigon. II 704
- Belegtext:
schulen seo sich der guet auzzen
Datierung: 1348
Fundstelle: OÖUB. VII 88
- Datierung: 1370
Fundstelle: SPöltenUB. II 85
- Datierung: 1404
Fundstelle: FreibergUB. III 294
Faksimile
- digitalisiert vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde (ISGV)
außen (I 1 Spiegelstrich 1)
Erklärung:
sich einer Rechtspflicht entziehen.
außen (I 2)
Erklärung:
sich von einer Person lossagen.
außen (I 2 a)
- Belegtext:
ist das sich sein vater oder mutter sein nicht außen in 6 wochen
Datierung: 1370
Fundstelle: Zips Art. 29
- Fundstelle: WienStRb. Art. 22
Faksimile
außen (I 2 b)
Erklärung:
der nicht mehr zuständige Richter läßt den Übeltäter frei.
außen (I 2 c)
Erklärung:
sich fortmachen, weggehen.
außen (II)
Erklärung:
mit Akkusativ der Sache.
außen (II 1)
Erklärung:
nicht anerkennen, verwerfen.
außen (II 2)
Erklärung:
herausgeben.
außen (II 2 a)
Erklärung:
Mitgift, Erbe.
außen (II 2 b)
Erklärung:
Urteil bekannt geben.
außen (III)
Wort danach: außenbleiben
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten