Wort davor: Ausselling

außen, äußen
sprachliche Erläuterung: ahd. ûzôn; hd. Nebenformen auzzen, awssen, aewzzen, ewsen; nd. uten; fries. utia; nl. (h)uten.

außen (I)
Erklärung: reflexiv.

außen (I 1)
Erklärung: sich einer Sache entledigen.

außen (I 1 Spiegelstrich 1)
Erklärung: sich einer Rechtspflicht entziehen.
außen (I 2)
Erklärung: sich von einer Person lossagen.

außen (I 2 a)
außen (I 2 b)
Erklärung: der nicht mehr zuständige Richter läßt den Übeltäter frei.
außen (I 2 c)
Erklärung: sich fortmachen, weggehen.
außen (II)
Erklärung: mit Akkusativ der Sache.

außen (II 1)
Erklärung: nicht anerkennen, verwerfen.
außen (II 2)
Erklärung: herausgeben.

außen (II 2 a)
Erklärung: Mitgift, Erbe.
außen (II 2 b)
Erklärung: Urteil bekannt geben.
außen (III)

Wort danach: außenbleiben

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten