Wort davor: ausschwingen
ausschwören
sprachliche Erläuterung:
obd. ußsweren, mnd.utsweren.
ausschwören (I)
Erklärung:
den Eid in voller Form schwören.
ausschwören (II)
Erklärung:
sich eidlich verpflichten.
ausschwören (II 1)
Erklärung:
sich hinwegzubegeben.
vgl.
hinausschwören.
ausschwören (II 2)
Erklärung:
schwören, außerhalb zu bleiben.
ausschwören (II 3)
Erklärung:
Urfehde.
- Belegtext:
die urpfeidt ... außschwöhren
Datierung: 1748
Fundstelle: AachenZ. 6 (1884) 14
ausschwören (II 4)
Erklärung:
schwören zu zahlen.
ausschwören (III)
Erklärung:
die Gültigkeit einer Urkunde eidlich bestreiten.
ausschwören (IV)
Erklärung:
jemanden unter Eid verleumden.
ausschwören (V)
Erklärung:
mit Schwören zu Ende sein.
Wort danach: aussegeln
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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