Wort davor: ausschwingen

ausschwören
sprachliche Erläuterung: obd. ußsweren, mnd.utsweren.

ausschwören (I)
Erklärung: den Eid in voller Form schwören.

ausschwören (II)
Erklärung: sich eidlich verpflichten.

ausschwören (II 1)
Erklärung: sich hinwegzubegeben.
vgl. hinausschwören.
ausschwören (II 2)
Erklärung: schwören, außerhalb zu bleiben.
ausschwören (II 3)
Erklärung: Urfehde.
ausschwören (II 4)
Erklärung: schwören zu zahlen.
ausschwören (III)
Erklärung: die Gültigkeit einer Urkunde eidlich bestreiten.
ausschwören (IV)
Erklärung: jemanden unter Eid verleumden.
ausschwören (V)
Erklärung: mit Schwören zu Ende sein.

Wort danach: aussegeln

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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