Wort davor: Ausschußdienst

Ausschüsser

Ausschüsser (I)
Erklärung: Mitglied eines Ausschusses.

Ausschüsser (II)
Erklärung: zum Militär Ausgehobener.
Ausschüsser (II Spiegelstrich 1)
Erklärung: Landwehrmann.

Wort danach: Ausschußfreiheit

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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