Wort davor: ausschreiben

Ausschreibgeld
Erklärung: Gebühr für Tilgung.

Ausschreibgeld (I)
Erklärung: aus dem Achtbuch, Achtschatz.

Ausschreibgeld (II)
Erklärung: aus der Lehrlingsliste.
Ausschreibgeld (III)
Erklärung: aus dem Hoderegister.
Ausschreibgeld (III Spiegelstrich 1)
Erklärung: für Eintrag in dieselbe.
Ausschreibgeld (IV)
Erklärung: bei Kauf.

Wort danach: Ausschreibgroschen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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