Wort davor: Ausschreibamt

ausschreiben
sprachliche Erläuterung: nd. utschriven.

ausschreiben (I)
Erklärung: abschreiben.

ausschreiben (II)
Erklärung: abfassen.
ausschreiben (III)

ausschreiben (III 1)
Erklärung: Steuer ausschreiben.
ausschreiben (III 2)
Erklärung: Werbung.
ausschreiben (IV)
Erklärung: Versammlung, Landtag einberufen.
ausschreiben (IV Spiegelstrich 1)
Erklärung: substantiviert.
ausschreiben (V)
Erklärung: verkünden.
ausschreiben (V Spiegelstrich 1)
Erklärung: substantiviert.
ausschreiben (VI)
Erklärung: Einträge in Büchern, Registern usw. tilgen.
ausschreiben (VI Spiegelstrich 1)
Erklärung: jemanden streichen, ausschließen.
ausschreiben (VI Spiegelstrich 2)
Erklärung: reflexiv: sich im Grundbuch streichen lassen.
ausschreiben (VII)

ausschreiben (VII 1)
Erklärung: reklamieren.
ausschreiben (VII 2)
Erklärung: "ausgenommen".
sprachliche Erläuterung: formelhaft.
ausschreiben (VIII)
Erklärung: ?

Wort danach: Ausschreibgeld

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten