Wort davor: Ausschluß

ausschmeißen

ausschmeißen (I)
Erklärung: jemanden hinauswerfen, Rutenstrafe und Ausweisung vollziehen.
vgl. ausschmitzen.

Wort danach: Ausschmeißung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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