Wort davor: Ausschließgeld
Ausschließung
Erklärung:
Ausschluß von Personen aus Ämtern, Rechten, Erbschaft usw.
sprachliche Erläuterung:
nl. uitsluiting.
Ausschließung (Spiegelstrich 1)
Erklärung:
Ablehnung der Klage.
- Belegtext:
die exception oder wehre [ist] nichts anderes ... denn eine ausschlissung der clage des clegers
Datierung: 1541
Fundstelle: König,Proz. 49v
Ausschließung (Spiegelstrich 2)
Erklärung:
Nichtzulassung des Klägers.
Wort danach: Ausschließungsrecht
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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