Wort davor: Ausschließgeld

Ausschließung
Erklärung: Ausschluß von Personen aus Ämtern, Rechten, Erbschaft usw.
sprachliche Erläuterung: nl. uitsluiting.

Ausschließung (Spiegelstrich 1)
Erklärung: Ablehnung der Klage.
Ausschließung (Spiegelstrich 2)
Erklärung: Nichtzulassung des Klägers.

Wort danach: Ausschließungsrecht

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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