Wort davor: Ausschleppung

ausschließen
sprachliche Erläuterung: mnd. utsleten.

ausschließen (I)
Erklärung: ausnehmen.

ausschließen (I 1)
Erklärung: Sachen.

ausschließen (I 1 a)

ausschließen (I 1 b)
Erklärung: besonders als Schlußformel.
ausschließen (I 1 c)
ausschließen (I 2)
Erklärung: Personen.

ausschließen (I 2 a)
Erklärung: jemanden von einer Gemeinschaft, Erbschaft usw. ausschließen.
ausschließen (I 2 b)
ausschließen (I 2 c)
ausschließen (I 2 d)
Erklärung: ablehnen.
ausschließen (I 3)
Erklärung: reflexiv: sich von einer Genossenschaft lossagen.
ausschließen (II)
Erklärung: ein Grundstück dem gemeinen Weidgang öffnen.

Wort danach: Ausschließgeld

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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