Wort davor: Ausschleppung
ausschließen
sprachliche Erläuterung:
mnd. utsleten.
ausschließen (I)
Erklärung:
ausnehmen.
ausschließen (I 1)
Erklärung:
Sachen.
ausschließen (I 1 a)
ausschließen (I 1 b)
Erklärung:
besonders als Schlußformel.
- Datierung: 15. Jh.
Fundstelle: BayreuthStB.1 321
- Belegtext:
gefärd und arglist hierinn allerdings ausgeschlossen
Datierung: 1740
Fundstelle: FreibDiözArch. 16 (1883) 106
ausschließen (I 1 c)
ausschließen (I 2)
Erklärung:
Personen.
ausschließen (I 2 a)
Erklärung:
jemanden von einer Gemeinschaft, Erbschaft usw. ausschließen.
ausschließen (I 2 b)
- Belegtext:
dieselben söllen auß dem reich geschlossen ... werden in Acht getan
Datierung: 1490
Fundstelle: Zeumer,QS.2 240
Faksimile
ausschließen (I 2 c)
ausschließen (I 2 d)
Erklärung:
ablehnen.
- Belegtext:
so moegen doch dieselben in peinnlichen rechten nichtsminder ... außgeschlossen und verworffen werden
Datierung: 1509
Fundstelle: Layensp. B 2r
Faksimile
- in DRQEdit
ausschließen (I 3)
Erklärung:
reflexiv: sich von einer Genossenschaft lossagen.
ausschließen (II)
Erklärung:
ein Grundstück dem gemeinen Weidgang öffnen.
Wort danach: Ausschließgeld
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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