ausschleppen
ausschleppen (I)
Erklärung:
als Strafe.
vgl.
ausschleifen (I).
ausschleppen (I 1)
Erklärung:
den Verbrecher zum Richtplatz schleifen.
Wort danach: Ausschleppung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten