Wort davor: Ausschlag

(Ausschlagding)
Erklärung: Gerichtssitzung, in der das vorgeschossene Geld eingefordert wird.
sprachliche Erläuterung: nl. uteslachdinc.

Wort danach: ausschlagen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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