Wort davor: ausschätzen

Ausschatzung
Erklärung: Erhebung von Abgaben, Auspfändung.

Ausschatzung (Spiegelstrich 1)
Erklärung: Versteigerung.

Wort danach: Ausschätzungsmasse

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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