Wort davor: Ausschassung
ausschätzen, ausschatzen
sprachliche Erläuterung:
nl. uteschatten.
vgl.
abschatzen.
ausschätzen (I)
Erklärung:
schätzen lassen.
ausschätzen (I 1)
Erklärung:
in Ausübung des Abtriebsrechtes.
- Belegtext:
grundstück, so ... frembde und auswendige ... an sich gebracht haben, außschätzen zu laßen
Fundstelle: MHungJurHist. V 2 S. 303
ausschätzen (I 2)
ausschätzen (I 2 a)
Erklärung:
eine Schatzung ausschreiben.
ausschätzen (I 2 b)
Erklärung:
die Schatzung beenden.
ausschätzen (II)
Erklärung:
auspfänden.
ausschätzen (II 1)
Erklärung:
ein Pfand schätzen.
ausschätzen (II 2)
Erklärung:
das Pfand versteigern.
- Belegtext:
verganten und außschäzen
Datierung: 18. Jh.
Fundstelle: ÖW. I 177
Faksimile
- Fundstelle: BadWB. I 98
ausschätzen (III)
Erklärung:
plündern.
- Belegtext:
da man mich ausgeschatzt und geazt hatt
Datierung: 1565
Fundstelle: ArchRefG. 8 (1910/11) 291
ausschätzen (IV)
Erklärung:
etwas verwerfen, jemanden ablehnen.
Wort danach: Ausschatzung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten