Wort davor: Ausschassung

ausschätzen, ausschatzen
sprachliche Erläuterung: nl. uteschatten.
vgl. abschatzen.

ausschätzen (I)
Erklärung: schätzen lassen.

ausschätzen (I 1)
Erklärung: in Ausübung des Abtriebsrechtes.

ausschätzen (I 2)

ausschätzen (I 2 a)
Erklärung: eine Schatzung ausschreiben.
ausschätzen (I 2 b)
Erklärung: die Schatzung beenden.
ausschätzen (II)
Erklärung: auspfänden.
ausschätzen (II 1)
Erklärung: ein Pfand schätzen.
ausschätzen (II 2)
Erklärung: das Pfand versteigern.
ausschätzen (III)
Erklärung: plündern.
ausschätzen (IV)
Erklärung: etwas verwerfen, jemanden ablehnen.

Wort danach: Ausschatzung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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