Wort davor: aussagen

Aussager
sprachliche Erläuterung: nl. utsegger.

Aussager (I)
Erklärung: Beamter, der die amtlichen Nachrichten verkündet.

Aussager (II)
Erklärung: Angeber.

Wort danach: Aussagerhebung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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