Wort davor: aussäckeln
Aussage
sprachliche Erläuterung:
nd. utsage.
Aussage (I)
Aussage (I 1)
Erklärung:
wie neuhochdeutsch.
Aussage (I 2)
Erklärung:
Angabe über Namen, Konfession usw. bei Eheschließung.
Aussage (II)
Aussage (II 1)
Erklärung:
Leistungsversprechen bei Abfindung von Kindern; dem Vater zustehende Rechtswohltat, den mütterlichen Erbteil der Kinder durch einseitige Erklärung festzusetzen.
vgl.
aussagen (II 1 b).
- Belegtext:
rechtliche aussage thun
Datierung: 1716
Region/Autor/Textsorte:
Schleswig
Matthiessen, Die väterl. Aussage nach schlesw.- holst. Recht Festg. DJT. Kiel 1906 31
- Belegtext:
eine gewiße außage gegen behörige sicherheit thun
Fundstelle: Seestern-Pauly 149
Aussage (II 2)
Erklärung:
die Abfindung selbst.
Wort danach: Aussagebrief
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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