Wort davor: aussäckeln

Aussage
sprachliche Erläuterung: nd. utsage.

Aussage (I)

Aussage (I 1)
Erklärung: wie neuhochdeutsch.

Aussage (I 2)
Erklärung: Angabe über Namen, Konfession usw. bei Eheschließung.
Aussage (II)

Aussage (II 1)
Erklärung: Leistungsversprechen bei Abfindung von Kindern; dem Vater zustehende Rechtswohltat, den mütterlichen Erbteil der Kinder durch einseitige Erklärung festzusetzen.
vgl. aussagen (II 1 b).
Aussage (II 2)
Erklärung: die Abfindung selbst.

Wort danach: Aussagebrief

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten